Katholische Kindertageseinrichtung Sankt Joseph

Hinweise zur Notfallbetreuung


Die Landesregierung hat am Freitag (13.3.) beschlossen, alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Kindertagespflege, Spielgruppen) ab Montag, 16.03.2020 zu schließen. 

Wir können und dürfen am Montag keine Kinder zur Betreuung annehmen - es gibt hierbei keine Ausnahme abseits der folgenden Hinweise der Stadt Rheine! Für viele Eltern, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie die Betreuung der Kinder ab der kommenden Woche sichergestellt werden soll.
Für das Jugendamt der Stadt Rheine ist es unmöglich, für alle Eltern ein alternatives Angebot sicherzustellen. Die Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis, der Nachbarschaft oder auch aus dem Kreis der Arbeitskollegen erfolgen.


Wer erhält die Notfallbetreuung?
In besonderen Fällen wird für Kinder weiterhin eine Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeiten in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können.  Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise:
der Gesundheitsbereich, dazu zählen Kliniken, Pflegebereiche
- der Versorgungsbereich in der Jugendhilfe, dazu zählen Erzieherinnen/er

Wie viele Plätze sind Verfügbar?
 
Das Notfallbetreuungsangebot für die Kinder von Eltern dieser Berufsgruppen soll in der Stadt Rheine in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und bestimmten Einrichtungen gebündelt werden.

Wie erhalte ich die Notfallbetreuung? 
Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt der Stadt Rheine stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen. 
Das Antragsformular können Sie am Ende dieser Seite herunterladen, neben dem Antrag ist auch das offizielle Schreiben der Stadt zur Notfallbetreuung. 

Wohin muss der Antrag gesendet werden?
Der Antrag ist bitte per eMail an die Stadt Rheine unter der eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.

Was ist mit den bereits bezahlten Kitabeiträgen?
Eine entsprechende Regelung zu bereits gezahlten Elternbeiträgen für den Zeitraum des Betretungsverbotes wird noch erarbeitet. Die Stadt Rheine bittet Euch angesichts der dringenden Aufgaben, die die Verwaltung und die Träger derzeit wahrzunehmen haben, um etwas Geduld. Alle betroffenen Eltern werden informiert.

Wo erhalten ich weitere Informationen?
Für weitere Fragen hat die Stadt Rheine eine Hotline unter : 0 59 71 . 939 579 eingerichtet. Diese ist Montag 16.03.2020, ab 7.00 Uhr erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis  - bleiben Sie bei guter Gesundheit!

Hier gibt es den Antrag als Download! Hier finden Sie das Anschreiben der Stadt Rheine!

Stand: 14.03.20 | 20:15 Uhr

Kontakt

Kommissarische Leiterin:
Frau Doris Roreger

Malterstr. 22, 48432 Rheine
Nordrhein-Westfalen

E-Mail: kita.stjoseph-rheine@bistum-muenster.de
Telefon: 05971 / 80 169 350

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